Praxis für Psychotherapie

Dipl.-Psych. Britta Hunger

Wer übernimmt die Kosten?

Die Verhaltenstherapie ist als sogenanntes Richtlinienverfahren zur Behandlung von "psychischen Störungen mit Krankheitswert" von den Krankenkassen anerkannt. Ich verfüge über eine Kassenzulassung, so dass ich mit allen gesetzlichen und privaten Kassen zusammenarbeite. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte denken Sie daran, Ihre Versicherungskarte mitzubringen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten einer Psychotherapie in vollem Umfang. Das gilt jedoch nicht, wenn in jüngerer Vergangenheit (Zeitraum von 2 Jahren) bereits eine ambulante Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt und die maximale Stundenanzahl ausgeschöpft wurde.

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für psychotherapeutische Leistungen, haben aber unterschiedliche, vom individuellen Vertrag abhängige Konditionen. Privatversicherte bitte ich daher, vor der Aufnahme einer Psychotherapie mit ihrer Krankenkasse zu sprechen.

Beihilfe / Freie Heilfürsorge / Berufsgenossenschaften

Die Beihilfe sowie die Freie Heilfürsorge haben die Kostenübernahme weitgehend dem Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen angepasst. Im Einzelfall sollte dies vorab erfragt werden. Wenn eine Berufsgenossenschaft für Ihre Behandlung zuständig ist, muss die Kostenübernahme individuell abgeklärt werden, da ich keinen Vertrag mit der Deutschen Unfallversicherung habe.

Selbstzahler

Es ist auch möglich, die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen selbst zu tragen. Dies kommt manchmal in Betracht, wenn die Aufnahme einer Psychotherapie dem Abschluss einer Versicherung (BU, PKV) im Wege steht, oder wenn es sich zunächst um eine reine Beratung handelt. In diesem Fall sprechen Sie mich an, ich orientiere mich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Paartherapie

Sollten Sie Interesse an regelmäßigen Paargesprächen haben, kann dies ebenfalls als Selbstzahler-Leistung vereinbart werden. Paartherapie ist keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen.